Präambel

Die Zelos Genuss GmbH („Zelos Genuss“) bietet ihren Kunden („Auftraggeber“) unter https://evnxt.de vielfältige Online-Dienstleistungen an. Das Angebot von Zelos Genuss umfasst insbesondere Online-Kurse, Tools zur Nutzung künstlicher Intelligenz, E-Books und Präsentationen, die sich auf die Bereiche Online-Marketing und Webentwicklung konzentrieren. Diese Dienstleistungen sind speziell darauf ausgerichtet, Auftraggebern Wissen und Werkzeuge für die effektive Analyse, Beobachtung und Optimierung ihrer Online-Präsenz und Dienstleistungen zu bieten. Zelos Genuss stellt diese Leistungen in verschiedenen Paketen zur Verfügung, aus denen der Auftraggeber im Rahmen seines Bestellprozesses auswählen kann. Jede Vereinbarung zwischen Zelos Genuss und einem Auftraggeber über die Nutzung der Dienstleistungen von Zelos Genuss im Rahmen des gewählten Pakets unterliegt den nachfolgenden allgemeinen Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“).

1. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

1.1 Zugang zum Angebot

Zelos Genuss ermöglicht dem Auftraggeber den Zugang zum Angebot für dessen Nutzung im Rahmen des vereinbarten Pakets („Leistungen“). Die Einzelheiten der von Zelos Genuss zu erbringenden Leistungen und insbesondere der Pakete ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen, die unter https://evnxt.de/preise abrufbar sind.

1.2 Vertragsschluss

Zelos Genuss und der Auftraggeber können Verträge sowohl online über https://evnxt.de/ als auch telefonisch schließen.

1.3 Online-Vertragsschluss

Im Rahmen des Online-Vertragsschlusses gilt die Bestellung eines Pakets durch den Auftraggeber als verbindliches Vertragsangebot. Zelos Genuss ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von drei (3) Werktagen anzunehmen. Andernfalls gilt das Angebot als abgelehnt.

1.4 Nutzung mehrerer Pakete

Ist die Nutzung mehrerer Pakete vereinbart, so kommt über jedes dieser Pakete ein gesonderter Vertrag zustande.

1.5 Vertragsschluss unter Vorbehalt

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt einer Identitäts- und Bonitätsprüfung. Sollte sich herausstellen, dass der Auftraggeber eine falsche Identität angegeben hat oder bei Vertragsschluss eine nach Zelos Genuss‘ Einschätzung unzureichende Bonität aufweist, kann Zelos Genuss den Vertrag nach einer relevanten Klausel dieses Vertrags aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

1.6 Anforderungen an juristische Personen

Ist der Auftraggeber eine juristische Person (z.B. eine GmbH oder eine AG), kann Zelos Genuss auch den Schuldbeitritt einer natürlichen Person oder die Stellung eines gleichwertigen Sicherungsmittels für zukünftige Forderungen aus dem Vertragsverhältnis verlangen.

2. Vergütung

2.1 Vereinbarung der Vergütung

Für die Bereitstellung der Leistungen durch Zelos Genuss hat der Auftraggeber an Zelos Genuss die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Die Vergütung wird mit Abschluss des Bestellprozesses vereinbart. Ihre Höhe bestimmt sich nach dem vom Auftraggeber gewählten Paket und wird dem Auftraggeber im Rahmen des Bestellprozesses mitgeteilt. Sämtliche angegebenen Vergütungen verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

2.2 Abrechnungsperiode

Die Vergütung fällt pro Abrechnungsperiode an. Jede Abrechnungsperiode umfasst einen (1) Monat. Die erste Abrechnungsperiode beginnt ab dem Tag der erstmaligen Zurverfügungstellung des jeweiligen Pakets zur produktiven Nutzung durch Zelos Genuss. Jede weitere Abrechnungsperiode beginnt mit Ablauf der jeweils vorherigen Abrechnungsperiode.

2.3 Rechnungsstellung und Zahlung

Zelos Genuss stellt dem Auftraggeber am ersten Tag einer jeden Abrechnungsperiode für die jeweilige Abrechnungsperiode die unter dem Vertrag zu zahlenden Vergütungen im Voraus in Rechnung. Zusätzlich gebuchte Leistungen werden nachträglich abgerechnet. Der Auftraggeber hat die in Rechnung gestellten Beträge innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen.

4. Nutzung des Angebots

4.1 Rechtliche Compliance

Der Auftraggeber sichert zu, bei der Nutzung des Angebots und der Inanspruchnahme sonstiger Leistungen sämtliches anwendbares Recht, einschließlich des Datenschutzrechts, einzuhalten.

4.2 Zusicherungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber sichert ferner zu:

  • (a) In Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln und deswegen nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sondern Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein,
  • (b) Das Angebot einschließlich seines Accounts und zur Verfügung gestellter Schnittstellen ausschließlich für die Inanspruchnahme der Leistungen in dem dafür üblicherweise erforderlichen Umfang zu nutzen und Daten nicht automatisiert abzufragen,
  • (c) Die Eingabe von anderen Informationen und Daten als solchen, die für die Inanspruchnahme der Leistungen erforderlich sind, zu unterlassen,
  • (d) Seine Stammdaten stetig zu aktualisieren und Zelos Genuss etwa über Änderungen seiner Anschrift, seiner telefonischen Erreichbarkeit, seiner Kontoverbindung, seiner Rechtsform sowie sonstiger für den Vertrag wesentlicher Umstände in Textform zu unterrichten,
  • (e) Die Leistungen ausschließlich für interne Zwecke zu nutzen und weder an Dritte weiterzugeben noch für Zwecke von Dritten zu nutzen,
  • (f) Sämtliche ihm im Rahmen von Zelos Genuss zugänglichen Informationen vor ihrer Nutzung selbständig auf ihre Geeignetheit zu prüfen,
  • (g) Alle Maßnahmen zu unterlassen, die die Sicherheit und Stabilität des Angebots einschließlich der zugrundeliegenden Leistungen von Unterauftragnehmern gefährden könnten, etwa auch durch Überlastung, und nicht unbefugt (i) Informationen, Code oder Daten abzurufen, zu modifizieren, zu verbreiten, zu ändern, zu manipulieren oder anderweitig zu bearbeiten, (ii) in die Software des Angebots einschließlich der zugrundeliegenden Leistungen von Unterauftragnehmern einzugreifen oder diese zurück zu entwickeln, zu dekompilieren oder andere Verfahren auf sie anzuwenden, um an ihren Quellcode zu gelangen (es sei denn, dies ist aufgrund gesetzlicher Regelungen zur bestimmungsgemäßen Nutzung, zur Herstellung einer Sicherheitskopie oder der Interoperabilität zulässig), (iii) in Datennetze von Zelos Genuss oder seiner Unterauftragnehmer einzudringen und keine Viren, Trojaner oder sonstigen Schadprogramme zu übermitteln,
  • (h) Benutzer-IDs und Passwörter sowie sonstige Zugangsdaten geheim zu halten, nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben, durch geeignete und den aktuellen Anforderungen entsprechende Maßnahmen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen.

4.3 Informationspflicht

Der Auftraggeber wird Zelos Genuss umgehend informieren, sofern der Auftraggeber von Umständen und insbesondere von Vorkommnissen Kenntnis erlangt, die darauf schließen lassen, dass die Vorgaben aus Ziffern 4.1 und 4.2 möglicherweise nicht erfüllt sind.

5. Geistiges Eigentum und Daten

5.1 Eigentumsrechte

Beide Parteien und ihre Lizenzgeber bleiben Inhaber sämtlicher Rechte des geistigen Eigentums und Urheberrechte, soweit nicht im Vertrag ausdrücklich Rechte eingeräumt werden. Insbesondere behalten Zelos Genuss und seine Lizenzgeber alle Rechte an ihrem Angebot einschließlich jeglicher Weiterentwicklungen.

5.2 Nutzungsrechte an Inhalten

Der Auftraggeber räumt Zelos Genuss das nicht-ausschließliche, übertragbare, unterlizenzierbare und vergütungsfreie Recht ein, die vom Auftraggeber oder von Dritten, denen der Auftraggeber die Nutzung des Angebots ermöglicht, im Zusammenhang mit dem Angebot zur Verfügung gestellten Inhalte zum Zwecke der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag, des Betriebs der B2B-Onlineplattform und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und behördlicher Anordnungen zu nutzen.

5.3 Nutzung von Feedback

Soweit der Auftraggeber oder Personen, für die der Auftraggeber gemäß einer relevanten Klausel verantwortlich ist, gegenüber Zelos Genuss in Bezug auf das Angebot im Rahmen von Interviews, über ein Feedback-Tool oder anderweitig Vorschläge, Empfehlungen, Leistungsanforderungen oder anderweitiges Feedback abgibt, räumt der Auftraggeber Zelos Genuss hieran das weltweite, dauerhafte, unwiderrufliche, übertragbare, unterlizenzierbare und vergütungsfreie Recht ein, dieses zu nutzen und umzusetzen.

5.4 Urheberrecht bei der Benutzung des Tools News Rewritr

Bevor du den News Rewritr verwendest, um Inhalte umzuschreiben, ist es entscheidend, dass du sicherstellst, über die notwendigen Rechte für die Verwendung und Bearbeitung der Originalinhalte zu verfügen. Dies gilt für alle Arten von Artikeln, einschließlich Pressemitteilungen, Nachrichten, Blogbeiträgen und Wikipedia-Artikeln. Die Verantwortung, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen, liegt beim Nutzer. Das Tool bietet die Möglichkeit, Inhalte neu zu formulieren, setzt jedoch voraus, dass die Nutzer im Einklang mit den geltenden Urheberrechtsgesetzen handeln. Stelle sicher, dass du das Recht hast, den Inhalt zu bearbeiten und neu zu veröffentlichen, um potenzielle rechtliche Probleme zu vermeiden. Wir empfehlen, sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten zu lassen oder direkt die Zustimmung des Urhebers einzuholen.

6. Datenschutz

Zelos Genuss erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten hierzu kann der Auftraggeber jederzeit unter https://evnxt.de/datenschutz abrufen.

7. Haftung

7.1 Haftungsbegrenzung

Zelos Genuss haftet für und im Zusammenhang mit der Nutzung des Angebots sowie der Inanspruchnahme sonstiger, in dem Vertrag vereinbarter Leistungen durch den Auftraggeber nicht für einfache Fahrlässigkeit, soweit nicht eine Verletzung von Vertragspflichten vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung von Zelos Genuss auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt.

7.2 Verjährung von Schadensersatzansprüchen

Sämtliche Schadensersatzansprüche, die aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag gegen Zelos Genuss entstehen, verjähren spätestens innerhalb von einem (1) Jahr.

7.3 Ausschluss der Haftungsbeschränkung

Die Haftungsbeschränkung und der Haftungsausschluss aus Ziffern 7.1 und 7.2 finden keine Anwendung, (i) soweit die Haftung nach geltendem Recht nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden kann, insbesondere nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes, (ii) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (iii) im Falle von durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schäden an Gesundheit, Leib und Leben, (iv) bei Arglist, sowie (v) im Falle der Nichteinhaltung einer vereinbarten Garantie.

7.4 Haftungsausschluss

Keine der Verpflichtungen von Zelos Genuss aus dem Vertrag begründet eine zugesicherte Eigenschaft oder anderweitige Garantie. Zelos Genuss schließt jede verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss bestehende Mängel aus.

7.5 Geltung der Haftungsausschlüsse und -beschränkungen

Sämtliche in Ziffer 7 vorgesehenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten von verbundenen Unternehmen, Vorständen, Geschäftsführern, Mitarbeitern, Bevollmächtigten, Unterlieferanten, Unterauftragnehmern und anderweitigen Hilfspersonen von Zelos Genuss.

8. Haftungsfreistellung

8.1 Freistellung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber stellt Zelos Genuss, mit Zelos Genuss verbundene Unternehmen und Unterauftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen, Schäden und Kosten (einschließlich Prozess- und Rechtsberatungskosten sowie Kosten für Gutachter) frei, die aus oder im Zusammenhang mit einem tatsächlichen oder behaupteten Verstoß des Auftraggebers oder eines mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmens im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz gegen diesen Vertrag, insbesondere gegen die Vorgaben aus Ziffern 4.1 und 4.2, geltend gemacht werden.

8.2 Ausschluss der Freistellungspflicht

Die Pflicht des Auftraggebers zur Freistellung gemäß Ziffer 8.1 gilt nicht, soweit Zelos Genuss oder ein Dritter die Entstehung der entsprechenden Ansprüche, Schäden bzw. Kosten zu vertreten hat.

9. Verantwortlichkeit und Vertretung

9.1 Verantwortung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist Zelos Genuss gegenüber im gleichen Umfang wie für sein eigenes Tun oder Unterlassen verantwortlich für sämtliches Tun und Unterlassen von Mitarbeitern sowie von für ihn handelnden Dritten sowie von Dritten, denen der Auftraggeber die Nutzung der Leistungen ermöglicht. Insbesondere ist der Auftraggeber im vollen Umfang dafür verantwortlich, dass Dritte, denen der Auftraggeber die Nutzung der Leistungen ermöglicht, wie z.B. mit ihm gemäß §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen, sämtliche Bedingungen des Vertrags im vollen Umfang einhalten.

9.2 Zustimmung zur Nutzung durch Dritte

Der Auftraggeber bedarf einer besonderen Zustimmung von Zelos Genuss, um Dritten einschließlich verbundenen Unternehmen die Nutzung der Leistungen zu ermöglichen.

9.3 Zusicherung des Auftraggebers

Der Auftraggeber sichert Zelos Genuss zu, dass sämtliche Personen, denen er die Nutzung der Plattform ermöglicht, im Rahmen der ihnen erteilten Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten dem Auftraggeber gegenüber einschließlich der Abgabe rechtserheblicher Erklärungen berechtigt sind.

10. Sperrung und Löschung

10.1 Recht zur Sperrung

Zelos Genuss ist berechtigt, den Zugang des Auftraggebers zum Angebot vollständig oder teilweise zu sperren und/oder die Erbringung der Leistungen nach dem Vertrag auszusetzen, sofern der Auftraggeber seinen Zahlungspflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise nicht nachkommt oder seine sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag in wesentlicher Weise verletzt oder eine solche Sperrung aufgrund rechtlicher Vorgaben erforderlich ist.

10.2 Löschung von Inhalten

Insoweit vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte nach Einschätzung von Zelos Genuss gegen diesen Vertrag oder anwendbares Recht verstoßen, ist Zelos Genuss jederzeit berechtigt, solche Inhalte zu löschen.

11. Kündigung, Upgrade und Downgrade

11.1 Kündbarkeit einzelner Pakete

Die einzelnen Pakete sind selbständige Leistungen, die unabhängig voneinander kündbar sind.

11.2 Ordentliche Kündigung

Soweit nicht zwischen den Parteien ausdrücklich abweichend vereinbart, ist jede Partei berechtigt, einzelne Pakete oder den gesamten Vertrag zum Ende der nächsten Abrechnungsperiode ordentlich zu kündigen.

11.3 Kündigung durch Zelos Genuss

Unbeschadet sonstiger Rechte kann Zelos Genuss Verträge ganz oder teilweise mit einer Frist von sieben (7) Tagen kündigen, soweit eine vertragliche Beziehung zwischen Zelos Genuss und einem zum Betrieb des Angebots eingesetzten dritten Dienstleister, die Grundlage für die Erbringung der Leistungen von Zelos Genuss ist, ausläuft, beendet wird oder derart geändert wird, dass Zelos Genuss dem Auftraggeber das Angebot nicht mehr im vereinbarten Umfang zur Verfügung stellen kann. Zelos Genuss wird sich in diesem Fall mit wirtschaftlich angemessenem Aufwand bemühen, Ersatz für den entfallenen Dienstleister zu beschaffen, um dem Auftraggeber das Angebot weiterhin zur Verfügung stellen zu können.

11.4 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Zu den Gründen, die Zelos Genuss zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, zählen unter anderem alle Umstände, die Zelos Genuss dazu berechtigen, den Zugang des Auftraggebers zum Angebot ganz oder teilweise zu blockieren oder die Bereitstellung der Leistungen gemäß des Vertrages auszusetzen. Das Recht, Schadensersatz zu verlangen, bleibt von einer Kündigung unberührt.

11.5 Form der Kündigung

Jede Kündigung bedarf der Textform.

11.6 Unterlassene Nutzung

Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine unterlassene Nutzung von Zelos Genuss durch den Auftraggeber weder als Kündigung zu verstehen ist, noch eine außerordentliche Kündigung begründet.

11.7 Upgrade und Downgrade

Soweit die Parteien einen Vertrag über die Nutzung eines Pakets abschließen, das wesentliche Funktionalitäten eines Pakets beinhaltet, über das bereits ein Vertrag besteht (Upgrade oder Downgrade), endet der bestehende Vertrag mit dem Abschluss des neuen Vertrags. Sämtliche Ansprüche der Parteien aus oder im Zusammenhang mit dem bestehenden Vertrag, die vor dessen Beendigung entstanden sind, bleiben unberührt.

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12. Änderungen der Vertragsbedingungen und der Vergütung

12.1 Änderung der Nutzungsbedingungen

Zelos Genuss ist jederzeit zur Änderung dieser Nutzungsbedingungen berechtigt. Änderungen können insbesondere zur Anpassung an das geltende Recht oder zur Umsetzung von Änderungen zur Weiterentwicklung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgen. Zelos Genuss wird dem Auftraggeber geänderte Vertragsbedingungen mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen vor Inkrafttreten in Textform mitteilen. Die geänderten Vertragsbedingungen werden wirksam, wenn der Auftraggeber diese nicht innerhalb der oben genannten Frist in Textform ablehnt. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag anlässlich des Änderungsangebots im Hinblick auf die Nutzungsbedingungen fristlos und kostenfrei zu kündigen. Zelos Genuss wird den Auftraggeber auf die Folgen seines Schweigens sowie auf das Recht zur fristlosen und kostenfreien Kündigung im Rahmen des Änderungsangebots im Hinblick auf die Nutzungsbedingungen gesondert hinweisen. Im Falle einer rechtzeitigen Ablehnung durch den Auftraggeber werden die geänderten Nutzungsbedingungen nicht Vertragsbestandteil; Zelos Genuss ist dann zur Kündigung des Vertrags zum mitgeteilten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vertragsänderung berechtigt, um die Einheitlichkeit der Nutzungsbedingungen gegenüber allen Auftraggebern gewährleisten zu können. Sonstige Kündigungsrechte der Parteien bleiben unberührt.

12.2 Änderung der Vergütung

Des Weiteren behält sich Zelos Genuss die Änderung der Vergütung vor. Zelos Genuss kann dem Auftraggeber eine Erhöhung insbesondere in dem Fall anbieten, in dem Zelos Genuss selbst Preiserhöhungen durch Dritte (z.B. Softwareanbieter) oder durch sonstige im gewöhnlichen Betrieb entstandene Kostenfaktoren ausgesetzt ist. Für die Änderung der Vergütung gilt das in Ziffer 12.1 geregelte Verfahren entsprechend.

12.3 Form der Vertragsänderungen

Im Übrigen bedürfen Änderungen und Ergänzungen des Vertrages der Textform. Dies gilt auch für die Änderung der Formklausel selbst.

13. Vertraulichkeit

13.1 Vertrauliche Behandlung

Der Inhalt des Vertrags sowie alle sonstigen Informationen, die einer Partei im Zusammenhang mit der Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrags mittelbar oder unmittelbar von der jeweils anderen Partei zugänglich gemacht werden, sind vertraulich zu behandeln und nicht für außerhalb dieses Vertragsgegenstandes liegende Zwecke zu nutzen. Eine Weitergabe oder Offenlegung ist nur gegenüber solchen Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen, Unterauftragnehmern oder Beratern und deren jeweiligen Mitarbeitern zulässig, die ihrerseits nicht weniger strengen Vertraulichkeitspflichten und Nutzungsbeschränkungen unterliegen als in dem Vertrag vereinbart, und die diese Informationen für die Durchführung des Vertrags benötigen.

13.2 Ausnahmen von der Vertraulichkeit

Die Beschränkungen gemäß Ziffer 13.1 gelten nicht, soweit die Information zur Weitergabe bestimmt ist, bereits öffentlich bekannt ist, von Dritter Seite ohne Pflichtverletzung bekannt gemacht wird oder einer gesetzlichen Pflicht bzw. gerichtlicher/behördlicher Anordnung zur Offenlegung unterfällt. Das Recht der Parteien zu allgemeinen Aussagen und Informationen zum Angebot und deren Nutzung durch den Auftraggeber bleibt unberührt. Ferner ist Zelos Genuss berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber in marktüblicher Weise (auch als Referenz) öffentlich, insbesondere auf der Website von Zelos Genuss und auf Plattformen Dritter, zu benennen.

13.3 Geltungsdauer der Vertraulichkeit

Die Vertraulichkeitsvereinbarung gemäß dieser Ziffer 13 gilt für drei (3) Jahre über die Beendigung des Vertrags hinaus.

14. Test- und Freiversionen

14.1 Bereitstellung von Test- und Freiversionen

Soweit Zelos Genuss dem Auftraggeber bestimmte Vertragsgegenstände, Funktionen oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit dem Angebot als Testversionen, im Funktionsumfang eingeschränkte Freiversionen oder ähnliche eingeschränkte Versionen kostenlos zur Verfügung stellt („Test- und Freiversionen“), stellt Zelos Genuss diese jeweils im „Istzustand“ bereit. Zur Gewährleistung bestimmter Funktionalitäten oder sonstiger Anforderungen an das Angebot, insbesondere im Hinblick auf die Verfügbarkeit, ist Zelos Genuss nicht verpflichtet. Zelos Genuss kann jederzeit nach seinem alleinigen Ermessen, ohne vorherige Ankündigung und ohne Begründung, eine aktualisierte oder geänderte Fassung der Test- oder Freiversion zur Verfügung stellen oder die Bereitstellung beenden.

14.2 Fortsetzung und Upgrade der Nutzung

Zelos Genuss kann dem Auftraggeber die kostenpflichtige Fortsetzung der Nutzung einer Testversion oder das Upgrade einer Freiversion zu einer Vollversion anbieten. Setzt der Auftraggeber nach einem solchen Angebot die Nutzung der Test- oder Freiversion über den hierfür mit Zelos Genuss vereinbarten Zeitraum hinaus fort, so gilt dieses Angebot von Zelos Genuss zu den von Zelos Genuss mitgeteilten Bedingungen als angenommen und es kommt ein Vertrag zwischen den Parteien über die Nutzung des jeweiligen Pakets zustande.

14.3 Gewährleistungs- und Haftungsausschluss

Zelos Genuss schließt jede Gewährleistung und Haftung für und im Zusammenhang mit der Nutzung der Test- oder Freiversion vereinbarter Leistungen durch den Auftraggeber aus. Die Haftung von Zelos Genuss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Falle des arglistigen Verschweigens von Mängeln bleibt unberührt.

14.4 Geltungsbereich der Haftungsausschlüsse

Sämtliche in dieser Ziffer 14 vorgesehenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten von verbundenen Unternehmen, Vorständen, Geschäftsführern, Mitarbeitern, Bevollmächtigten, Unterlieferanten, Unterauftragnehmern und anderweitigen Hilfspersonen von Zelos Genuss.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Regelungen des Vertrags davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für Lücken des Vertrags.

15.2 Form von Erklärungen

Soweit nicht eine abweichende Form in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich vorgeschrieben ist, bedürfen rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen der Parteien zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

15.3 E-Mail-Kommunikation

Die Textform im Sinne dieser Nutzungsbedingungen umfasst auch E-Mail. Erklärungen des Auftraggebers zu diesem Vertrag per E-Mail sind nur dann wirksam, wenn sie an die Adresse info@evnxt.de gesendet werden. Zelos Genuss kann die maßgebliche E-Mail-Adresse durch Mitteilung gegenüber dem Auftraggeber ändern, wobei eine Mitteilung per E-Mail ausreichend ist. Zelos Genuss ist bemüht, etwaige Änderungen der E-Mail-Adresse dem Auftraggeber binnen zwei (2) Wochen ab Wirksamkeit der Änderung mitzuteilen.

15.4 Digitale Erklärungen

Soweit der Funktionsumfang des Angebots es den Parteien ermöglicht, im Rahmen des Accounts des Auftraggebers online vermittelte digitale Erklärungen abzugeben, gelten diese ebenfalls als in Textform abgegeben und mit ihrer Abgabe über das Nutzerinterface bzw. den Account des Auftraggebers als Zelos Genuss bzw. dem Auftraggeber zugegangen.

15.5 Anwendbares Recht

Auf den Vertrag und die aus dem Vertrag zwischen den Parteien entstehende Geschäftsbeziehung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts sowie unter Ausschluss aller internationalen und supernationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere das Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (CISG), Anwendung.

15.6 Sprachfassungen der Nutzungsbedingungen

Soweit Nutzungsbedingungen auch in anderen Sprachen als Deutsch zur Verfügung gestellt werden, geschieht dies nur zur Information. Verbindlich ist nur die deutsche Sprachfassung.

15.7 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder aufgrund des Vertrages und/oder im Hinblick auf die Gültigkeit des Vertrages ergeben, ist Berlin. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen der Parteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Berlin.

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